Ein Betreiber von Erdgasanlagen auf Werksgelände hat auf der Grundlage seiner Aufbauorganisation die zur Abwicklung der Aufgaben und Tätigkeiten erforderlichen Arbeitsabläufe festzulegen. Dabei sind innerbetriebliche Kooperationsbeziehungen und die durch Einschaltung von Fremdunternehmen entstehenden Schnittstellen widerspruchsfrei zu regeln. Soweit es die sach- und fachgerechte Durchführung einzelner Tätigkeiten erfordert, sind für diese konkretisierende Arbeitsanweisungen zu erstellen. Die anerkannten Regeln der Technik sind dabei zu beachten.
Art, Umfang und im Einzelfall erforderlicher Detaillierungsgrad der Ablauforganisation sind festzulegen. Dabei ist auch der Qualifikationsstand, die Anzahl und die betriebliche Erfahrung der für die Abwicklung der Aufgaben und Tätigkeiten einzusetzenden Mitarbeiter zu definieren. Zur Erhaltung der technischen Sicherheit sind die Ausfälle einzelner Personen durch Urlaub, Krankheit und Fortbildungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Dies gilt insbesondere für Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb, z. B. bei Störungen. Ein Betreiber von Erdgasanlagen auf Werksgelände muss Verhaltensregeln erstellen, die eine unverzügliche Beseitigung der Gefahr, z. B. durch Unterbrechung des Betriebes oder Behebung der Störung und die Wiederherstellung des bestimmungsgemäßen Betriebes, gewährleisten.
Ein Betreiber von Erdgasanlagen auf Werksgelände muss Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebes dokumentieren. Die Dokumentation ist auszuwerten und es sind
- die Ursachen für die Störung festzustellen,
- und Kontrollen zur Wirksamkeit dieser Maßnahmen durchzuführen.