Stromnetz
Netzanschluss
Technische Mindestanforderungen
- Geltungsbereich der TAB Dokumente Niederspannung (Ausgabe 15.10.2012)
- TAB 2007 (Ausgabe 2011)
- Erläuterungen zur TAB 2007 (Ausgabe 2011) BDEW Landesgruppe Mitteldeutschland Regionalgruppe Thüringen (Ausgabe 15.10.12)
- Merkblatt Direkt und Wandlermessungen (Ausgabe 15.10.12)
- Hinweis zum Merkblatt Direkt und Wandlermessungen (Ausgabe 15.10.12)
- Ergänzung zur TAB 2007
- TAB Mittelspannung 2008
- Notstromaggregate Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten (VDN)
- Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
- Überspannungs-Schutzeinrichtung Typ 1
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
Ergänzende Bedingungen
- Ergänzende Bedingungen der EVB Netze GmbH zur NAV (01.11.2006)
- Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen
Netzanschlussverfahren
Netzzugang / Entgelte
Netznutzungsvertrag (Entnahme)
Anlagen zum Netznutzungsvertrag (Entnahme)
- §19 Anlagen - a - Preisblätter
- §19 Anlagen - b - Kontaktdatenblatt EVB Netze GmbH_Strom
- §19 Anlagen - c - Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
- §19 Anlagen - d - Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung/Entsperrung) und Stornierung dieser Anweisungen
- §19 Anlagen - e - Zuordnungsvereinbarung
- Datenschutz-Hinweise
Sonstiges
- Zusätzliche Festlegungen zur Netznutzung / Verfahren zur Berechnung der Lastprofile bei Kleinkunden
- Zuordnungsvereinbarung (keine Personenidentität zwischen Lieferant/Letzverbraucher und Bilanzkreisverantwortlichen)
Netzentgelte
- Blindstromlieferung 2019
- Preise lt. Gesetz oder Verordnung - Strom 2019
- Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestellen mit 1/4-h-Leistungsmessung 2019 (Jahresleistungspreissystem)
- Referanzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV 2019
- Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestellen mit 1/4-h-Leistungsmessung 2019 (Monatsleistungspreissystem)
- Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestellen ohne 1/4-h-Leistungsmessung 2019
- Entgelte Strom für Netzreservekapazität bei Ausfall von Erzeugungsanlagen 2019
- Mess- und Verrechnungspreise für Strom 2019
- Preisblatt Messstellenbetrieb Strom für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMS)
- Preisblatt Messstellenbetrieb Strom für Zusatzleistungen
Netzentgelte
- Blindstromlieferung 2018
- Preise lt. Gesetz oder Verordnung - Strom 2018
- Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestellen mit 1/4-h-Leistungsmessung 2018 (Jahresleistungspreissystem)
- Referanzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV 2018
- Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestellen mit 1/4-h-Leistungsmessung 2018 (Monatsleistungspreissystem)
- Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestellen ohne 1/4-h-Leistungsmessung 2018
- Entgelte Strom für Netzreservekapazität bei Ausfall von Erzeugungsanlagen 2018
- Mess- und Verrechnungspreise für Strom 2018
- Preisblatt Messstellenbetrieb Strom für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMS)
- Preisblatt Messstellenbetrieb Strom für Zusatzleistungen
Netzengpässe
Hochlastzeitfenster
Netzstrukturdaten
Netz- und Energiestrukturdaten
Jahreshöchstlast Bezug
Lastverlauf
- Lastverlauf aller Entnahmen pro Spannungsebene (§17 Abs. 2 Nr. 1 StromNZV)
- Lastverlauf aller Einspeisungen pro Spannungsebene (§17 Abs. 2 Nr. 1 StromNZV)
Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden
Summenlast der Fahrplanprognose
Höchstentnahmelast
Einpeisungen pro Spannungsebene
Stromkreislängen
Installierte Leistung der Umspannebenen
Entnommene Jahresarbeit
Anzahl der Entnahmestellen
Versorgungsgebiet nach Einwohnern
Versorgte Fläche
Netzverluste
Summe der Netzverluste
Höhe der Durchschnittsverluste
Differenzmenge
Preis für Mehr-/Minderabrechnung bei SLP-Kunden
Die Preise für die Mehr-/Mindermengenabrechnung können Sie für Strom beim BDWE auf dem Link
http://www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_Mehr-Mindermengen-Abrechnung
Grund- und Ersatzversorgung
Festlegung des Grundversorgers
Grundversorger ist jeweils das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Gemäß §36 EnWG wurde ermittelt, dass die Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH über den 31.12.2018 hinaus weiterhin Grundversorger im gesamten Netzgebiet der evb Netze GmbH ist. Dies wurde zum 01. Juli 2018 festgestellt und hat Gültigkeit bis zum 31.12.2021. Die nächste Feststellung erfolgt zum 01. Juli 2021.
Im Rahmen der Grundversorgung bietet die Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH die Belieferung mit Strom zu Allgemeinen Preisen. Diese gelten auch für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden aus dem Niederspannungsnetz.