Stromnetz
Netzanschluss
Technische Mindestanforderungen (Neu)
TAR 2019 – Technische Anschlussregeln Niederspannung
Die kontinuierlich fortschreitende Energiewende und die daraus resultierende innovativen Technologien erfordern die grundlegende Anpassung der technischen Regelwerke. Ab dem 27.04.2019 müssen nachfolgende VDE-Anwendungsregeln angewendet werden.
VDE-AR-N 4100 (April 2019)
VDE-AR-N 4105 (April 2019)
Die Unterlagen können sie über den VDE/FNN Verlag beziehen.
- TAB 2019 Bundesmusterwortlaut (Oktober 2019)
- Hinweise zur Umsetzung der TAB 2019 (März 2019)
- Ergänzung zur TAB 2019 TR Direkt und Wandlermessung (April 2019)
Informationen zur TAR 2019:
- Eine Mischung aus neuen und den bisher gültigen Regelwerken für eine neue oder einen zu erweiternden Teil einer Kundenanlage ist nicht zulässig.
- Es müssen entweder die neuen Anwendungsregeln oder die bisher gültigen Regelwerke vollumfänglich angewendet werden.
- Für bestehende Anlagen gibt es keine Anpassungspflicht, sofern der störungsfreie und sichere Netzbetrieb gewährleistet ist.
Die VDE-AR-N 4100 gilt im Zusammenhang mit der VDE-AR-N 4105 auch für Erzeugungsanlagen und ist für neu zu errichtenden Anlagen anzuwenden. - Bei Anlagenänderungen oder Anlagenerweiterungen von Bestandsanlagen (Definition nach § 118 Absatz 25 EnWG) sind Anpassungen des Zählerplatzes bei z.B. Änderung der Raumnutzung, Erhöhung der benötigten Leistung, Nachrüstung steuerbarer Lasten erforderlich.
- Diese „Bestandanlagen“ nach § 118 Absatz 25 EnWG dürfen, sofern sie bis zum 30.06.2020 in Betrieb genommen wurden und für sie vor dem 27.04.2019
-
- eine Baugenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt wurde oder
- der Anschluss an das Netz begeht wurde und eine Baugenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz nicht erforderlich ist.
- Der Betreiber kann auf die Einstufung als Bestandsanlage verzichten. Der Verzicht ist schriftlich (formlos) gegenüber dem Netzbetreiber zu erklären.
Die Anwendung nachfolgender Unterlagen ist außer Kraft gesetzt:
- VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz (2015)
- VDE-AR-N 4102 Anschlussschränke im Freien am Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung (2012)
- VDE 0100-732 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V-Teil 732: Hausanschlüsse in öffentlichen Kabelnetzen
- VDN Richtlinie Notstromaggregate (2004)
- VDN Richtlinie Überspannungsschutzeinrichtungen Typ 1
- Regeln für den Zugang zu Verteilungsnetzen Distribution Code (2007)
- VDE Material M-38/97 Anforderungen an Plombenverschlüsse (1997)
Folgende Regelwerke wurden übernommen und weiterentwickelt:
- TAB 2007 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (BDEW-Bundesmusterwortlaut 2011)
- FNN-Hinweis Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz (2016)
TAB 2019 – Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
Technische Mindestanforderungen (Alt)
- Geltungsbereich der TAB Dokumente Niederspannung (Ausgabe 15.10.2012)
- TAB 2007 (Ausgabe 2011)
- Erläuterungen zur TAB 2007 (Ausgabe 2011) BDEW Landesgruppe Mitteldeutschland Regionalgruppe Thüringen (Ausgabe 15.10.12)
- Merkblatt Direkt und Wandlermessungen (Ausgabe 15.10.12)
- Hinweis zum Merkblatt Direkt und Wandlermessungen (Ausgabe 15.10.12)
- Ergänzung zur TAB 2007
- TAB Mittelspannung 2008
- Notstromaggregate Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten (VDN)
- Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
- Überspannungs-Schutzeinrichtung Typ 1
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
Ergänzende Bedingungen zur NAV
- Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen (01.01.2021)
- Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen (01.07.2020)
- Ergänzende Bedingungen der EVB Netze GmbH zur NAV(01.07.2019)
- Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen (01.07.2019)
Datenschutz-Hinweise
Netzanschlussverfahren
- Netzanschlussvertrag
- Anmeldung zum Netzanschluss (AN)
- Checkliste Anmeldung zum Netzanschluss
- Anmeldung einer PV-Anlage
- Anmeldung einer KWK-Anlage
- Anschluss und Betrieb von Speichern am NS-Netz
- Erklärung zur Umsatzsteuer, Bankverbindung
- Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz Anhang B der VDE-AR-N 4100 (April 2019)
Nachfolgende Unterlagen sind vom Anlagenbetreiber in Anwendung zu bringen:
Kontaktdaten
Anschlusswesen Strom
EVB Netze GmbH
An der Feuerwache 4
99817 Eisenach
Telefon 03691 682-100
Fax 03691 682-129
E-Mail anschlusswesen@evb-netze.de
Netzzugang / Entgelte
Netznutzungsvertrag (Entnahme)
Anlagen zum Netznutzungsvertrag (Entnahme)
- §19 Anlagen - a - Preisblätter ab 01.01.2021
- §19 Anlagen - b - Kontaktdatenblatt EVB Netze GmbH_Strom
- §19 Anlagen - c - Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
- §19 Anlagen - d - Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung/Entsperrung) und Stornierung dieser Anweisungen
- §19 Anlagen - e - Zuordnungsvereinbarung
- Datenschutz-Hinweise
Sonstiges
- Zusätzliche Festlegungen zur Netznutzung / Verfahren zur Berechnung der Lastprofile bei Kleinkunden
- Zuordnungsvereinbarung (keine Personenidentität zwischen Lieferant/Letzverbraucher und Bilanzkreisverantwortlichen)
Netzentgelte 2021
- Blindstromlieferung 2021
- Preise lt. Gesetz oder Verordnung - Strom
- Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestellen mit -h-Leistungsmessung
- Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestellen mit -h-Leistungsmessung
- Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestelle ohne Leistungsmessung
- Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte
- Entgelte Strom für Netzreservekapazität bei Ausfall von Erzeugungsanlagen
- Entgelte für Messstellenbetrieb Strom
- Preisblatt Messstellenbetrieb Strom für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMS) 2020-2022
- Preisblatt Messstellenbetrieb Strom für Zusatzleistungen 2020-2022
Netzentgelte 2020 ab 01.07.2020
- Blindstromlieferung 2020
- Preise lt. Gesetz oder Verordnung - Strom 2020
- Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestellen mit 1/4-h-Leistungsmessung 2020 (Jahresleistungspreissystem)
- Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV 2020
- Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestellen mit 1/4-h-Leistungsmessung 2020 (Monatsleistungspreissystem)
- Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestellen ohne 1/4-h-Leistungsmessung 2020
- Entgelte Strom für Netzreservekapazität bei Ausfall von Erzeugungsanlagen 2020
- Mess- und Verrechnungspreise für Strom 2020
- Preisblatt Messstellenbetrieb Strom für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMS) 2020-2022
- Preisblatt Messstellenbetrieb Strom für Zusatzleistungen 2020-2022
Netzentgelte 2020
- Blindstromlieferung 2020
- Preise lt. Gesetz oder Verordnung - Strom 2020
- Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestellen mit 1/4-h-Leistungsmessung 2020 (Jahresleistungspreissystem)
- Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV 2020
- Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestellen mit 1/4-h-Leistungsmessung 2020 (Monatsleistungspreissystem)
- Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestellen ohne 1/4-h-Leistungsmessung 2020
- Entgelte Strom für Netzreservekapazität bei Ausfall von Erzeugungsanlagen 2020
- Mess- und Verrechnungspreise für Strom 2020
- Preisblatt Messstellenbetrieb Strom für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMS) 2020-2022
- Preisblatt Messstellenbetrieb Strom für Zusatzleistungen 2020-2022
Netzentgelte 2019
- Blindstromlieferung 2019
- Preise lt. Gesetz oder Verordnung - Strom 2019
- Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestellen mit 1/4-h-Leistungsmessung 2019 (Jahresleistungspreissystem)
- Referanzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV 2019
- Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestellen mit 1/4-h-Leistungsmessung 2019 (Monatsleistungspreissystem)
- Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestellen ohne 1/4-h-Leistungsmessung 2019
- Entgelte Strom für Netzreservekapazität bei Ausfall von Erzeugungsanlagen 2019
- Mess- und Verrechnungspreise für Strom 2019
- Preisblatt Messstellenbetrieb Strom für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMS)
- Preisblatt Messstellenbetrieb Strom für Zusatzleistungen
Netzengpässe
Hochlastzeitfenster
Netzstrukturdaten
Netz- und Energiestrukturdaten
Jahreshöchstlast Bezug
Lastverlauf
- Lastverlauf aller Entnahmen pro Spannungsebene (§17 Abs. 2 Nr. 1 StromNZV)
- Lastverlauf aller Einspeisungen pro Spannungsebene (§17 Abs. 2 Nr. 1 StromNZV)
Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden
Summenlast der Fahrplanprognose
Stromkreislängen
Installierte Leistung der Umspannebenen
Entnommene Jahresarbeit
Anzahl der Entnahmestellen
Versorgungsgebiet nach Einwohnern
Versorgte Fläche
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Einspeisungen pro Spannungsebene
Netzverluste
Summe der Netzverluste
Höhe der Durchschnittsverluste
Differenzmenge
Preis für Mehr-/Minderabrechnung bei SLP-Kunden
Die Preise für die Mehr-/Mindermengenabrechnung können Sie für Strom beim BDWE auf dem Link
http://www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_Mehr-Mindermengen-Abrechnung
Grund- und Ersatzversorgung
Festlegung des Grundversorgers
Grundversorger ist jeweils das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Gemäß §36 EnWG wurde ermittelt, dass die Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH über den 31.12.2018 hinaus weiterhin Grundversorger im gesamten Netzgebiet der evb Netze GmbH ist. Dies wurde zum 01. Juli 2018 festgestellt und hat Gültigkeit bis zum 31.12.2021. Die nächste Feststellung erfolgt zum 01. Juli 2021.
Im Rahmen der Grundversorgung bietet die Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH die Belieferung mit Strom zu Allgemeinen Preisen. Diese gelten auch für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden aus dem Niederspannungsnetz.