Beantragung eines intelligenten Messsystems (iMSys)
Bitte beachten Sie:
Für den beantragten Wechsel fällt eine einmalige Gebühr an. Außerdem kann sich Ihre jährliche Zählergebühr durch den Wechsel verändern. Wenn es aus technischen Gründen nicht möglich ist, bei Ihnen ein intelligentes Messsystem zu installieren, dann kommt der Vertrag nicht zustande und es entstehen keine Kosten. Sie werden in jedem Fall von uns darüber informiert.
Preisblatt