Messstellenverträge
Strom
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG
Messstellenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen durch den Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Messstellenbetreibergesetz
ESA-Rahmenvertrag Strom über Zusatzdienstleistungen für intelligente Messsysteme und registrierende Leistungsmessung durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber
Freigabe und Inbetriebnahme von Messeinrichtung
Technische Mindestanforderung (TMA) Strom
Abwicklungsregeln für Messstellenbetreiber-/ Messdienstleisterprozesse