Bauherrenmappe
Leitfaden rund um das Thema energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohngebäuden.
Hier erhalten Sie wichtige Informationen für die Planung von Hausanschlüssen zur Versorgung von Gebäuden mit Strom und Gas und Informationen zu Glasfaseranschlüssen.
Sie stehen vor der Aufgabe, aus unzähligen Gesprächen mit Architekten, Fachplanern, Handwerkern und der EVB Netze GmbH die wichtigsten Informationen für Ihre Maßnahme herauszufiltern und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Damit Sie bei Ihrem Vorhaben nicht den Anschluss verpassen, haben wir Ihnen alle notwendigen Schritte und Informationen rund um Ihre Hausanschlüsse in dieser Mappe zusammengestellt. Gute Planung ist die halbe Miete – und bei einem solchen Projekt gilt es eine Menge Beteiligte einzubeziehen sowie eine Vielzahl baurechtlicher Vorschriften zu berücksichtigen. Die Informationen auf den nachfolgenden Seiten sollen Ihnen dabei helfen, schnell und reibungslos versorgt zu werden und auf dem Wegdahin die Übersicht zu bewahren. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung. Nutzen Sie unser Know- how und unsere langjährige Erfahrung: Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Sie! Wir wünschen Ihnen eine möglichst reibungslose und erfolgreiche Bauzeit!
Herzliche Grüße
Ihre EVB Netze GmbH
Das Anmeldeverfahren
Bei der Installation von Ladetechnik für Ihre Elektromobilität ist zu beachten, dass sämtliche Ladetechnik generell beim zuständigen Netzbetreiber meldepflichtig ist und angezeigt werden muss. Bei Ladetechnik ab einer Ladeleistung von 12 kVA (11 kW) bedarf es zusätzlich einer Netzverträglichkeitsprüfung durch den Netzbetreiber, um eventuelle Auswirkungen auf den vorhandenen Netzanschluss oder das vorgelagerte Niederspannungsnetz abschätzen zu können.
Aus diesem Grund haben wir Ihnen hier die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Anmeldung aufgeführt, um Ihnen das Anmeldeverfahren bei uns zu erleichtern.
Ladetechnik und Energieerzeugungsanlagen
Sollten Sie beabsichtigen, Ihre Ladetechnik mit Strom aus regenerativen Energien (Solar, Wind, Wasser…) zu versorgen und zusätzlich eine oder mehrere Erzeugungsanlagen zu errichten, beachten Sie bitte, dass ebenfalls sämtliche Erzeugungsanlagen beim Netzbetreiber anmeldungspflichtig sind.
Anzeige Ladeleistung kleiner 12 kVA (11 kW)
Damit der Netzbetreiber das Niederspannungsnetz, den Hausanschluss sowie die Messeinrichtungen leistungsgerecht auslegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen kann, ist es wichtig, dass Sie uns frühzeitig die erforderlichen Angaben der geplanten Ladetechnik mitteilen.
Diese Informationen beruhen auf der aktuellen technischen VDE|FNN Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 sowie der Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2019).
Um Ihnen das Anzeigeverfahren zu erleichtern, nutzen Sie das Netzanschlussportal. Hier können Sie Ihre Angaben einfach ausfüllen und an uns absenden.
Anmeldung Ladeleistung ab 12 kVA (11 kW)
Damit der Netzbetreiber das Niederspannungsnetz, den Hausanschluss sowie die Messeinrichtungen leistungsgerecht auslegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen kann, ist es wichtig, dass Sie uns frühzeitig die erforderlichen Angaben der geplanten Ladetechnik mitteilen und zur Verfügung stellen.
Hierbei ist zu beachten, dass sämtlichen Ladetechnik ab einer Leistung von P ≥ 12 kVA (11 kW) beim zuständigen Netzbetreiber genehmigungspflichtig ist und zuvor einer Prüfung des Netzbetreibers bedarf. Hierzu werden folgende Unterlagen Ihrerseits benötigt.
Benötigte Anmeldeunterlagen:
- Ein Lageplan des geplanten Standortes
- Herstellerzertifikate der Ladetechnik
- ggf. Unterlagen zum verbauten Lastmanagement
- ggf. Unterlagen zur verbauten Symmetrieeinrichtung
In unserem Netzanschlussportal können Sie Ihre geplante Ladetechnik direkt online anmelden und die notwendigen Unterlagen hochladen.
Technische Abschlussbedingungen
Die Anschlussnehmeranlage ist nach der Übergabestelle anzuschließen und unter Beachtung der geltenden behördlichen Vorschriften/Verfügungen zu errichten und zu betreiben. Die Nutzung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE Normen, den Technischen Anschlussbedingungen (TAB), den BDEW-Richtlinien, den FNN-Anwendungsregeln und sonstigen besonderen Vorschriften des Netzbetreibers.
Es gilt die VDE-AR-N 4100 Anwendungsregeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung).
Ladetechnik nach KfW Förderrichtlinien und § 14a EnWG
Mit dem Zuschuss für Ladestationen und Wallboxen fördert die KfW Bank Ladeeinrichtungen für Elektroautos an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind.
Ob eine KfW-Förderung für Sie in Frage kommt, können Sie mithilfe der folgenden Checkliste überprüfen:
- Entspricht die Ladestation/Wallbox und ihre Nutzung den Vorgaben für die KfW-Förderbedingungen.
- Ist das von Ihnen gewünschte Model der Ladeeinrichtung bei der KfW als förderfähig gelistet. Dies erfahren Sie in der entsprechenden Liste der KfW Bank.
- Die Ladeeinrichtung muss durch eine eingetragene Elektrofachkraft installiert werden - geeignete Elektriker finden Sie in unserem Installateursverzeichnis.
- Die Ladeeinrichtung muss bei der EVB Netze GmbH gemeldet werden. Nutzen Sie bitte hierzu unser online Anmeldungsformular Ladeinfrastruktur für Ladetechnik kleiner 12 kVA (11 kW).
- Eine verpflichtende Steuerung der Ladeeinrichtung durch die EVB Netze GmbH gemäß § 14a EnWG wird aktuell nicht gefordert. Eine nachträgliche Umsetzung der Steuerung ist dadurch allerdings nicht ausgeschlossen.
- Eine freiwillige Anmeldung zur Steuerung der Ladeeinrichtung nach § 14a EnWG ist möglich. In diesem Fall sind die technischen Anschlussbedingungen (TAB) zu beachten.
- Es wird empfohlen zwischen Ladeeinrichtung und Zählerplatz ein Installations-Leerrohr nach DIN 18015-1 für eine nachträglich kabelgebundene Kommunikation zu installieren. Dies ermöglicht eine einfache und kosteneffiziente nachträgliche Anbindung der Ladeinfrastruktur für eine intelligente Steuerung.
- Bei mehr als einem Ladepunkt (insb. Mehrparteienhäusern) wird empfohlen, ein kundeneigenes Lademanagement zur Begrenzung der Netzanschlussleistung einzusetzen. Netzanschlusskosten können so reduziert werden.
Sie möchten Ihren eigenen Strom erzeugen und eine steckerfertige PV-Anlage bzw. ein Balkonsystem in Betrieb nehmen? Ihre steckerfertigen PV-Anlagen/Balkonsysteme haben eine installierte Leistung von ingesamt bis zu 2 kW und eine Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 VA?
Bei der Installation sind die geltenden behördlichen Vorschriften oder Verfügungen zu beachten. Daneben gelten die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die DIN VDE Normen, die Technischen Anschlussbedingungen (TAB), die FNN-Anwendungsregeln und sonstige besondere Vorschriften des Netzbetreibers.
Sie müssen alle neuen Anlagen, die Strom erzeugen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme in das Markstammdatenregister eintragen.
Technische Vorschriften/Richtlinien
Steckerfertige PV-Anlagen/Balkonsysteme können über spezielle Energiesteckvorrichtungen (z. B. nach Vornorm VDE V 0628‐1) unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 auch an vorhandene Endstromkreise angeschlossen werden.
Viele wichtige Informationen und Hinweise zu steckerfertigen PV-Anlagen/Balkonsystemen finden Sie auf der Website des VDE.
Falls keine zwei Energierichtungszählungen vorhanden sind, wird ein Wechsel des Zählers notwendig. Dieser wird durch EVB Netze GmbH gemäß den Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) auf eine moderne Messeinrichtung (mit Erfassung beider Energierichtungen) bzw. Intelligentes Messsystem gewechselt. Sollte die EVB Netze GmbH nicht der zuständige Messstellenbetreiber sein, hat der Anlagenbetreiber den Zählerwechsel zu veranlassen.

Was ist ein Hausanschluss?
Ein Hausanschluss ist die Verbindung zwischen dem Netz des Versorgungsunternehmens und den kundeneigenen (Gebäude-) Installationen. Diese Schnittstelle beinhaltet den definierten Übergabepunkt sowie dessen Zuleitung. Den Übergabepunkt bilden in der Regel die Hausanschlusssicherung (bei Strom) und die Hauptabsperrvorrichtung (bei Erdgas) Die Zuleitung(en) ist/sind je nach Medium als Kabel (Strom, Glasfaser) oder als Rohr (Erdgas) ausgeführt. Die Dimensionierung und Ausführung des Übergabepunktes bzw. der Zuleitung wird nach dem von Ihnen geplanten Leistungsbedarf ausgewählt.
Wer koordiniert die Installation der Hausanschlüsse?
Die Möglichkeiten der koordinierten Bereitstellung sollten vor Baubeginn mit dem Bereich Anschlusswesen abgesprochen werden. Die Verlegung von Versorgungsleitungen kann bei terminabsprache in einem Zuge erfolgen. Gerne koordinieren wir diese Arbeiten auf Ihren Wunsch. Wenn ein gemeinsamer Graben bzw. eine gemeinsame Trasse genutzt werden kann, sparen Sie Kosten und Zeit!
Wer installiert den Hausanschluss und wer ist Eigentümer?
Im Netzgebiet der EVB Netze GmbH werden Leitungsverlegearbeiten ausschließlich von den Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH (evb) oder durch eine entsprechend beauftragte, qualifizierte Fachfirma ausgeführt. Die Hausanschlüsse gehören zu den Betriebsanlagen der evb und sind deren Eigentum.
Wo wird der Hausanschluss installiert?
Um den Anschluss eines Gebäudes an das Versorgungsnetz sicher und regelwerkskonform montieren und betreiben zu können, muss bereits in der Planungsphase ausreichend Platz für die Unterbringung berücksichtigt werden. Für den Anschluss und für die Unterbringung der entsprechenden Zähler muss bei einem Neubau im Kellergeschoss ein zusätzlicher Raum einplant werden (Normblatt DIN 18012 »Hausanschlussraum«). Bei nicht unterkellerten Gebäuden muss ein Hausanschlussraum im Erdgeschoss eingeplant werden. Es besteht in diesem Fall die Möglichkeit für eine Fußbodenhauseinführung. Sind andere Anschlussvarianten vorgesehen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf.
Ist eine spätere Überbauung oder Bepflanzung im Hausanschlussbereich möglich?
Eine spätere Überbauung oder Bepflanzung mit tiefwurzelnden Gewächsen (z. B. Bäume oder Sträucher) im Bereich der Anschlusstrasse ist nicht zulässig. Daher sind geplante Gebäude oder Außenanlagen – z.B. Garage, Carport, Gartenhäuschen, Terrasse, Müllplatz – bei der Trassenwahl bereits zu berücksichtigen. Hauseinführungen sollen zudem nicht unter Hauseingängen angeordnet werden. Zu Lichtschächten ist ein seitlicher Abstand von 80 cm einzuhalten.
Wie werden mehrere Hausanschlussleitungen gleichzeitig verlegt?
Bei gemeinsamer Verlegung mehrerer Hausanschlussleitungen hat der Kunde die Möglichkeit eine Mehrsparten-Hauseinführung* (MSH) einzusetzen. Die Mehrsparten-Hauseinführung gibt es als
Wandeinführung für Gebäude mit Keller oder als Fußbodeneinführung für Gebäude ohne Keller. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den folgenden Seiten und unter: www.evb-netze.de
* Über eine Mehrsparten-Hauseinführung (MSH) wird ein Mehrspartenhausanschluss realisiert. Es erfolgt eine Einführung und Abdichtung aller Versorgungsleitungen (Strom, Erdgas, Glasfaser) dauerhaft und in klarer spartenspezifischer Trennung sowie zusätzlicher elektrischer Isolierung in einer einzigen Kernbohrung durch die Kellerwand oder durch die Bodenplatte in das Gebäude. Dadurch ist ein geringer Platzbedarf für alle Übergabeplätze im Keller oder Anschlussraum gewährleistet.
Gut zu Wissen!
- Ihr Hausanschlussraum sollte straßenseitig ausgerichtet sein, damit die Anschlussleitungen auf kürzestem Weg (mit max. einer Richtungsänderung) und für Sie kostengünstig zu Ihrem Gebäude geführt werden können.
- Im Netzgebiet der EVB Netze GmbH dürfen innerhalb eines Gebäudes aus Sicherheitsgründen die Arbeiten an Erdgas-, Wasser- und Elektroinstallationen nur von Installationsunternehmen durchgeführt werden, die an ihrem Firmensitz in ein Installateur Verzeichnis des örtlichen Versorgungsunternehmens eingetragen sind.
- Versorgungsleitungen werden nicht nur in öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, sondern auch in privaten Grundstücken verlegt (z. B. Gärten, Felder, Wiesen, Wälder).
- Die Verlege Tiefen von Versorgungsleitungen betragen in der Regel im
Erdgasbereich: 80 – 120 cm
Strombereich: 60 – 120 cm
Glasfaser: 60 – 80 cm - Seitliche Planabweichungen sind nach vorheriger Absprache mit der EVB GmbH aus verschiedenen Gründen möglich.
Wo sind Pläne von bestehenden Versorgungsleitungen erhältlich?
Möchten Sie im Netzgebiet der EVB Netze GmbH Planungen durchführen oder wissen, ob sich Versorgungsleitungen im Bereich Ihres Bauvorhabens befinden? Wir bieten Hauseigentümern, Architekten, Planungsbüros, Tiefbaufirmen u. a. innerhalb unseres Zuständigkeitsgebiets die passende Planauskunft für folgende Medien an:
- Strom
- Erdgas
- Fernwärme
- Glasfaser
Planauskunft Dritter (z.B. Telekom, Trink- und Abwasser usw.) gehören nicht zu den Bestandsplänen der EVB Netze GmbH und sind separat bei den entsprechenden Stellen zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass im Versorgungsgebiet Eisenach auch Infrastrukturbestand anderer Netzbetreiber -für alle Medien- vorhanden sein kann. Diese Planauskünfte erhalten Sie nicht von uns.
Ansprechpartner für die Plan- und Leitungsauskunft befinden sich am Ende dieser Bauherrenmappe.
Wie und wo erhalte ich provisorische Versorgungsanschlüsse (Baustrom)?
Für Baustellen – auch für Feste und Veranstaltungen – stellen wir Ihnen innerhalb unseres Netzgebietes einen provisorischen Stromanschluss zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung und besprechen mit uns die Möglichkeiten der Bereitstellung, damit wir die Arbeiten entsprechend koordinieren können. Die Ansprechpartner finden Sie auf den folgenden Seiten.
Provisorischer Stromanschluss
Dieser versorgt z. B. die Baustelle während der Bauphase mit Strom. Die Versorgung erfolgt über einen Baustromverteiler, der nach Fertigstellung des eigentlichen Stromanschlusses wieder demontiert wird. Die Anmeldung bei der EVB Netze GmbH übernimmt der von Ihnen beauftragte Elektroinstallateur mit dem entsprechenden Antragsformular „Anmeldung zum Netzanschluss“.
Besonders zu beachten:
Sowohl der Elektroinstallateur als auch der Kostenträger müssen den Antrag unterschreiben. Den Anschluss erhalten Sie von der evb, den Baustromverteiler von Ihrem Bauunternehmen oder
Elektroinstallateur. Der provisorische Stromanschluss wird über eine separate Messeinrichtung (Zähler) abgerechnet.
Unser Tipp!
Klären Sie vor der Beantragung der provisorischen Versorgungsanschlüsse ab, wer die Kosten für die Baustellenversorgung trägt z. B. der Bauherr, der Bauträger, der Architekt oder das Planungsbüro.
Vorschriften und Anforderungen
Für den Strom-Hausanschluss, den Zählerplatz und die Strom-Hausinstallation gelten
- die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
- die Ergänzenden Bedingungen der EVB Netze GmbH zur NAV
- die Technischen Anschlussbedingungen (TAB)
- die VDE-Anwendungsregeln
- die Technischen Vorschriften der EVB Netze GmbH
Für die Anordnung und Ausstattung der Stromzählernischen bzw. der Stromzählerschränke sind die gültige DIN und die VDE-Anwendungsregeln maßgeblich. Zählerschränke werden in leicht zugänglichen Räumen oder Bereichen untergebracht, z. B. gemäß DIN 18012 in Hausanschlussräumen, in Hausanschlussnischen, auf Hausanschlusswänden, in Zählerräumen. Zählerschränke dürfen nicht in Wohnungen von Mehrfamilienhäusern, über Treppenstufen, in Wohnräumen, Küchen, Toiletten, Bade-, Dusch- und Waschräumen sowie auf Speichern bzw. Dachböden vorgesehen werden.
Für Fragen stehen Ihnen die Fachinstallationsunternehmen und die EVB Netze GmbH gerne zur Verfügung.
Die Anschlusskosten Strom setzen sich zusammen aus
den Kosten für den Hausanschluss und dem Baukostenzuschuss für das vorgelagerte Versorgungsnetz. Sobald alle relevanten Informationen und erforderlichen Unterlagen vorliegen erhalten Sie ein konkretes Angebot für die angemeldeten Sparten.
Kosten für den Hausanschluss
Für die Erstellung eines Standard-Hausanschlusses (Strom) werden i.d.R. pauschalierte Preise, sogenannte Netzanschlusspauschalen, in Rechnung gestellt.
Baukostenzuschuss*
Neben den Anschlusskosten können Kosten für das dem Hausanschluss vorgelagerte allgemeine Stromnetz anfallen. Es handelt sich dabei um den so genannten Baukostenzuschuss (BKZ). Der BKZ ist die Beteiligung des Netzkunden (Anschlussnehmers) an den Kosten für die Netzerschließung und beruht auf der vereinbarten Leistungsanforderung. Die Preise sind in den »Ergänzenden Bedingungen der EVB Netze GmbH zur NAV« veröffentlicht.
Beauftragt ein Netzkunde eine Verstärkung des Netzanschlusses, so wird als Baukostenzuschuss der Differenzbetrag berechnet, der sich aus dem bereits bezahlten BKZ für den vorhandenen Anschluss und dem BKZ des beauftragten, höheren Anschlusswertes ergibt.
* Netzbetreiber sind nach § 11 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) berechtigt, vom Netzkunden (Anschlussnehmer) einen angemessenen Baukostenzuschuss (BKZ) zu verlangen, um die bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für die Errichtung, Erweiterung und/oder Verstärkung von Verteilungsanlagen teilweise abzudecken. Dieser Beitrag beruht auf der vereinbarten Anschlussleistung und kann neben den Anschlusskosten anfallen.

Vorschriften und Anforderungen
Für den Bau, die Erweiterung und die Unterhaltung der Erdgasanlagen gelten
- die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
- die Ergänzenden Bedingungen der EVB Netze GmbH zur NDAV
- die Landesbauordnung für Thüringen (LBO)
- die Feuerungsverordnung für Thüringen (FeuVO)
- die Technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW-TRGI) bzw.
- die Technischen Regeln Flüssiggas (DVFG-TRF)
Für Fragen stehen Ihnen die Fachinstallationsunternehmen und die EVB Netze GmbH gerne zur Verfügung.
Allgemeine Hinweise
Vom Bereich Anschlusswesen erfahren Sie, ob Ihr Gebäude an eine Erdgasversorgungsleitung im Netzgebiet angeschlossen werden kann. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass neue Erdgasleitungen nur dann gebaut werden können, wenn genügend Interessenten für einen wirtschaftlichen Betrieb vorhanden sind.
Die Anschlusskosten für Erdgas setzen sich zusammen aus
den Kosten für den Hausanschluss und dem Baukostenzuschuss für das vorgelagerte Netz. Sobald alle relevanten Informationen und erforderlichen Unterlagen vorliegen erhalten Sie ein konkretes Angebot für die angemeldeten Sparten.
Kosten für den Hausanschluss
Für die Erstellung eines Standard-Hausanschlusses (Erdgas) werden i.d.R. pauschalierte Preise, sogenannte Netzanschlusspauschalen, in Rechnung gestellt.
Baukostenzuschuss*
Neben den Anschlusskosten können Kosten für das den Hausanschlüssen vorgelagerte allgemeine Erdgasnetz anfallen. Es handelt sich dabei um den so genannten Baukostenzuschuss (BKZ). Der BKZ ist die Beteiligung des Netzkunden (Anschlussnehmers) an den Kosten für die Netzerschließung und beruht auf der vereinbarten Leistungsanforderung (Nennwärmeleistung der installierten Erdgasgeräte). Die Preise sind ebenfalls in den »Ergänzenden Bedingungen der EVB Netze GmbH zur NDAV« veröffentlicht. Beauftragt ein Netzkunde eine Verstärkung des Netzanschlusses, so wird als Baukostenzuschuss der Differenzbetrag berechnet, der sich aus dem bereits bezahlten BKZ für den vorhandenen Anschluss und dem BKZ des beauftragten, höheren Anschlusswertes ergibt.
* Netzbetreiber sind nach § 11 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) berechtigt, vom Netzkunden (Anschlussnehmer) einen angemessenen Baukostenzuschuss (BKZ) zu verlangen, um die bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für die Errichtung, Erweiterung und/oder Verstärkung von Verteilungsanlagen teilweise abzudecken. Dieser Beitrag beruht auf der vereinbarten Anschlussleistung und kann neben den Anschlusskosten anfallen.

Haben Sie Interesse an eine zukünftige Glasfaserversorgung können Sie sich auf der Homepage-Seite https://www.breitband-eisenach.de/projekt/ informieren.
Haben Sie Fragen zum Hausanschluss einer Glasfaserversorgung steht Ihnen das Team Netzdienstleistungen der EVB Netze GmbH gerne zur Verfügung:
Telefon +49 3691 682-303
E-Mail anschlusswesen@evb-netze.de
Anschlussanfrage
Sie bauen ein Haus und machen sich Gedanken über die Energieversorgung oder benötigen Versorgungsanschlüsse für ein bestehendes Gebäude – unsere Anschlussberater sind die richtigen Ansprechpersonen für Sie.
Anträge für die Versorgung mit Strom müssen direkt über Ihre Elektrofachfirma bei der EVB Netze GmbH gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen zur Versorgung mit Strom
Die nötigen Unterlagen stehen Ihnen und dem Vertrags-Installateur Unternehmen auf der Internetseite der EVB Netze GmbH zur Verfügung. www.evb-netze.de
Erforderliche Unterlagen zur Versorgung mit Erdgas
Für die Planung und Erstellung eines Angebotes benötigen wir von Ihnen im Regelfall folgende Unterlagen:
- ausgefülltes Formular* „Anfrage zum Netzanschluss Erdgas“
- einen Grundrissplan des Untergeschosses oder Erdgeschosses, für die Lage des Technik- bzw. Hausanschlussraums
*Das Formular steht Ihnen unter www.evb-netze.de als Download bereit oder kann bei der EVB Netze GmbH angefordert werden.
Die vollständigen Unterlagen senden Sie bitte per Post oder E-Mail an:
EVB Netze GmbH
Bereich Anschlusswesen
An der Feuerwache 4
99817 Eisenach
E-Mail anschlusswesen@evb-netze.de
Hinweise:
Sie planen den Neu- oder Umbau Ihres Gebäudes in Eisenach oder einem Stadtteil? In diesem Fall erhalten sie bereits vorab Informationen und Planunterlagen des zuständigen Bauamtsüber Ihr Baugesuch. Auf dessen Grundlage erstellen wir Ihnen frühzeitig ein Angebot über die Anschlussmöglichkeiten.
Wir empfehlen Ihnen, für die Zusammenstellung der Unterlagen Ihren Architekten, Bauplaner oder das von Ihnen gewählte konzessionierte Fachinstallationsunternehmen zu Rate zu ziehen.
Wichtig:
Binden Sie uns frühzeitig in Ihre Planungen ein, sodass wir eine kostenoptimale Umsetzung des Hausanschlusses gewährleisten können. Senden Sie die Unterlagen für alle benötigten Hausanschlusssparten zeitgleich ein, damit eine rasche und koordinierte Bearbeitung möglich ist.
2. Angebotserstellung
Nach Eingang und Prüfung Ihrer vollständigen Unterlagen planen wir Ihre Anschlüsse auf dem kürzesten Weg (mit max. einer Richtungsänderung) in Ihren Hausanschlussraum und erstellen ein individuelles Angebot.
Das Angebot enthält:
die Kostenaufstellung, welche sich aus dem Grundbetrag für die Netzanbindung, Verlegung der Leitungen im öffentlichen Grund, Hauseinführung sowie dem Meterpreis (Verlegung der Leitung im Privatgrund) zusammensetzt. In diesen Kosten sind auch die Erdarbeiten und die anschließende Wiederherstellung der Oberfläche enthalten.
- ggf. Angaben der anfallenden Baukostenzuschüsse (BKZ)
- das Beauftragungsformular
- den Netzanschlussvertrag (bei Strom und Erdgas)
- die Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers zum Netzanschlussvertrag
Persönliche Beratung vor Ort:
Gerne beraten wir Sie persönlich und klären vor Ort alle offenen Fragen, z. B. zur Leitungsführung. Einen Beratungstermin können Sie mit den Mitarbeitern des Bereiches Anschlusswesen vereinbaren. Sie erteilen uns Ihren Auftrag, indem Sie uns das Angebot unterschrieben zusenden. Nach Erhalt Ihres Auftrages stimmen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen bzw. mit Ihrem Vertragsinstallateurunternehmen telefonisch oder per Mail ab.
Hinweise:
Bitte sorgen Sie dafür, dass vor Beginn unserer Arbeiten die vorgesehene Leitungstrasse frei von Gerüsten, Containern, Erdaushub usw. ist, der Zutritt zum Gebäude gewährleistet ist der Anschlussraum zugänglich, abschließbar und trocken ist, der zukünftige Anschlussbereich zugänglich und frei von Gegenständen ist.
Sofern Sie als Mieter die Herstellung von Netzanschlüssen beauftragen wollen, beachten Sie bitte, dass hierfür die schriftliche Einverständniserklärung des Hauseigentümers erforderlich ist.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Auftrag per Post oder E-Mail an uns zu senden.
Gebäude sollten durch konzessionierte Fachinstallationsunternehmen fertig gestellt werden. Anschließend beauftragen diese Fachinstallationsunternehmen bei der EVB Netze GmbH die Zählermontage und die Inbetriebnahme der Anlage. Dafür wird eine vom Fachinstallationsunternehmen unterschriebene »Fertigmeldung« benötigt. Dieser Vordruck muss vom Installateur und von Ihnen unterschrieben werden. Mit den unterschriebenen Anträgen bescheinigen die konzessionierten Fachinstallationsunternehmen Ihnen und uns, dass die Installationen abgeschlossen und nach den gültigen technischen Normen und Richtlinien hergestellt wurden.
Erst nach vorheriger Terminabsprache zwischen dem Installationsunternehmen und der EVB Netze GmbH kann die Montage des Zählers erfolgen. Bei einem Zählereinbau muss ein Mitarbeiter des
Installationsunternehmens vor Ort sein.
Über die Mehrsparten-Hauseinführung (MSH) werden alle notwendigen Hausanschlussleitungen in nur einem Graben in den Hausanschlussraum geführt.
Vorteile:
Optimale Kellerwanddurchdringung:
Es ist nur ein Wanddurchbruch für alle Anschlussleitungen erforderlich. Die Abdichtung aller Versorgungsleitungen erfolgt in einer Kernbohrung und mit einem Futterrohr. Auch für nicht unterkellerte Gebäude steht ein geeignetes System zur Verfügung. Alle Leitungen können in einem eigenen Schutzrohr von der Grundstücksgrenze bis zur Gebäudeinnenseite verlegt werden. Hierdurch ergibt sich ein vereinfachter Bauablauf. Es ist eine kleinere Fläche für die Installation notwendig und der Hausanschlussraum kann besser genutzt werden.
Die Montage der einzelnen Bauteile ist einfacher und in der Folge kostengünstiger.
Abbildung Mehrspartenhausanschluss

Wichtig!
Nach Möglichkeit sollte das Futterrohr schon beim Mauern bzw. Betonieren der Kellerwand eingebaut werden. Durch besondere Bauteile und Leistungen, die nicht zum Standardmaterial der evb gehören, können Mehrkosten entstehen. Bitte setzen Sie sich für den Einbau einer MSH frühzeitig mit uns in Verbindung.
Die Mehrsparten-Hauseinführung (MSH) und die erforderliche Kernbohrung zur Herstellung der Gebäudeeinführung sind nicht Bestandteil des Angebots der EVB Netze GmbH. Die MSH muss
nach Kundenwunsch bauseitig zur Verfügung gestellt und montiert werden. Die EVB Netze GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die fachgerechte Installation der MSH.