Netzanschluss
Willkommen im Anschlussportal der EVB Netze GmbH!
Sie möchten einen neuen Netzanschluss beantragen oder Ihre Erzeugungsanlage bzw. Ihren Energiespeicher an das Netz anschließen?
Dann sind Sie hier genau richtig!
Das digitale Anschlussportal ermöglicht Ihnen eine einfache Abwicklung – von der Antragstellung bis zur finalen Umsetzung.
Hier können Sie bequem alle erforderlichen Unterlagen hochladen und mit dem Team der EVB Netze GmbH in Kontakt treten.
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Die Anschlussnehmeranlage ist nach der Übergabestelle anzuschließen und unter Beachtung der geltenden behördlichen Vorschriften/Verfügungen zu errichten und zu betreiben. Die Nutzung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE Normen, den Technischen Anschlussbedingungen (TAB), den BDEW-Richtlinien, den FNN-Anwendungsregeln und sonstigen besonderen Vorschriften des Netzbetreibers.
Hier finden Sie alle relevanten technischen Informationen, die Sie für einen Anschluss an das Niederspannungs- und Mittelspannungsnetz der EVB Netze GmbH benötigen.
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Mit dem Installateurkonto erhalten Sie Zugang zu praktischen Tools für Ihre täglichen Aufträge. Erstellen Sie Ihr Konto in wenigen Schritten und nutzen Sie den Service der EVB Netze GmbH für Ihre Abwicklung.
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*Anmerkung: Eine Registrierung des Installateurkontos ist einmalig erforderlich, über die erhaltenen Zugangsdaten melden Sie sich anschließend über das Netzanschlussportal an.
Hier können Sie sich die Technischen Anschlussbedingungen TAB 2023 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz herunterladen, die zusätzlich zu den einschlägigen Normen zu beachten sind. Weiterhin sind folgende VDE|FNN-Anwendungsregeln zu beachten, die Sie vom VDE-Verlag beziehen können.
| VDE|FNN-Anwendungsregeln | Bezeichnung |
|---|---|
| VDE-AR-N 4100 | Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung) |
| VDE-AR-N 4105 | Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz |
| VDE-AR-N 4400 | "Messwesen Strom (Metering Code)" |
| VDE-AR-E 2510-2 | Stationäre elektrische Energiespeichersysteme vorgesehen zum Anschluss an das Niederspannungsnetz VDE-Datenblätter zur Netzrückwirkung |
Hinweis: Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE|FNN ist der zuständige Ausschuss für die Erarbeitung von VDE|FNN-Anwendungsregeln und technischen Hinweisen für den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Übertragungs- und Verteilungsnetze.
Bei Interesse können Sie diese Anwendungsregeln unter www.vde.com erhalten. Die neuen Technischen Anschlussbedingungen, Ausgabe Mai 2024, sind für Anlagen anzuwenden, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist (Bestandsschutz).
Wir weisen darauf hin, dass nach VDE-AR-N 4100 für Wohngebäude-Neubauten eine Erdungsanlage erforderlich ist. Ergänzend hierzu gibt die DIN 18015-1:2020-5 Abschnitt 7 vor, dass bei Erdungsanlagen, die nicht nach DIN 18014 ausgeführt werden, deren Gleichwertigkeit sicherzustellen ist. Dies gilt auch im Netzgebiet der EVB Netze GmbH. Weitere Informationen hierzu können beim VDE|FNN eingesehen werden.
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
Ergänzende Bedingungen zur NAV
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV)
Datenschutz-Hinweise
Netzanschlussverfahren
Messkonzepte
Hinweise zur Umsetzung von §14a EnWG
Gemäß §14a EnWG ist bei der Anmeldung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung von über 4,2 kW künftig sicherzustellen, dass die gesamte Anlage steuerbar ist.
Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass die jeweilige Verbrauchseinrichtung in jedem Fall steuerbar ausgeführt ist. Zusätzlich muss der Zählerschrank entsprechend ausgestattet oder nachgerüstet sein.
Anforderungen für Neuanlagen:
- ein Zählerfeld (besser sind zwei),
- ein APZ (Anschlusspunkt Zählerplatz),
- ein zRfZ (zusätzlicher Raum für Zusatzanwendungen) mit den Maßen 250 mm x 150 mm (Norm noch nicht veröffentlicht; wichtig ist, dass 12 Teilungseinheiten hineinpassen).
Anforderungen für Bestandsanlagen:
- der zRfZ muss nachgerüstet werden,
- das APZ muss nicht nachgerüstet werden.
Zur Vorgehensweise bei der Nachrüstung von Bestandsanlagen
Wenn ein TSG vorhanden ist:
Wird ein plombierbarer Kasten auf das TSG gesetzt. Dieser enthält eine Hutschiene, auf die die Steuerbox montiert wird.
Die Kabelzuführung erfolgt direkt von der Zählerplatte verdeckt in den neuen Kasten zur Aufnahme der Steuerbox.
Der Kasten muss plombierbar sein.
Die Verdrahtung der Steuerbox entspricht dem Schaltschema für Neuanlagen. - Siehe Seite 5 auf: Hinweise zur Umsetzung der TAB.Für Beispiele zu passenden Kästen, kontaktieren Sie bitte das Team Anschlusswesen unter anschlusswesen@evb-netze.de oder telefonisch +49 3691 682 156.
Wenn kein TSG vorhanden ist:
In diesem Fall wird ein plombierbarer Kasten als zRfZ direkt am Zählerschrank angebracht – unabhängig davon, ob er daneben, darüber oder darunter platziert wird. Wichtig ist, dass die Spannungsversorgung der Steuerbox nicht zugänglich ist, da diese zum ungezählten Bereich gehört.
Der Kasten muss mindestens 250 mm x 150 mm groß sein und der Schutzklasse II entsprechen sowie eine Hutschiene zur Aufnahme von 12 Teilungseinheiten enthalten. Der Schutzgrad des externen Gehäuses ist nach der Installationsumgebung auszuwählen.
Für Beispiele zu passenden Kästen, kontaktieren Sie bitte das Team Anschlusswesen unter anschlusswesen@evb-netze.de oder telefonisch +49 3691 682 156.
Neben dem entsprechenden Zählerschrank muss auch die Verbrauchseinrichtung steuerbar sein.
Idealerweise ist dies bereits der Fall. Falls nicht, muss der Elektroinstallateur für den Kunden eine Nachrüstung vornehmen. In diesem Fall kann es vorkommen, dass eine Reduzierung auf null erfolgt und die Verbrauchseinrichtung vollständig abgeschaltet wird. Es liegt in der Eigenverantwortung des Kunden, wie er seine Steuerung aufbaut. Es reicht also nicht aus, den Zählerschrank gemäß §14a EnWG aufzubauen.
Eine technisch mögliche Reduzierung der Verbrauchseinrichtung muss in jedem Fall gewährleistet sein.
Hier finden Sie alle relevanten technischen Informationen, die Sie für einen Netzanschluss an das Mittelspannungsnetz der EVB Netze GmbH benötigen. Es gelten die VDE|FNN-Anwendungsregeln, die Sie vom VDE-Verlag beziehen können.
| VDE|FNN-Anwendungsregeln | Bezeichnung |
|---|---|
| VDE-AR-N 4110 | Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung) VDE-Datenblätter zur Netzrückwirkung |
Nutzen Sie bitte für Bezugsanlagen und Einspeiseanlagen am Mittelspannungsnetz die Vordrucke vom VDE (FNN).
Hinweis: Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) ist der zuständige Ausschuss für die Erarbeitung von VDE-Anwendungsregeln und technischen Hinweisen für den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Übertragungs- und Verteilungsnetze.
Bei Interesse können Sie diese Anwendungsregeln unter www.vde.com erhalten.
Hier finden Sie alle relevanten technischen Informationen, die Sie für einen Netzanschluss an das Mittelspannungsnetz der EVB Netze GmbH benötigen:
Eine Mischung aus neuen und den bisher gültigen Regelwerken für eine neue oder einen zu erweiternden Teil einer Kundenanlage ist nicht zulässig. Es müssen entweder die neuen Anwendungsregeln oder die bisher gültigen Regelwerke vollumfänglich angewendet werden.
Für bestehende Anlagen gibt es keine Anpassungspflicht, sofern der störungsfreie und sichere Netzbetrieb gewährleistet ist.
Bei Anlagenänderungen oder Anlagenerweiterungen von Bestandsanlagen (Definition nach § 118 Absatz 25 EnWG) sind Anpassungen des Zählerplatzes bei z.B. Änderung der Raumnutzung, Erhöhung der benötigten Leistung, Nachrüstung steuerbarer Lasten erforderlich.
Netzanschlussverfahren
Netzrichtlinie
Für Planung, Bau und Betrieb von Gasinstallationsanlagen ist in der häuslichen oder vergleichbaren Anwendung die DVGW TRGI 2018 anzuwenden. Ergänzend dazu gelten im gesamten Netzgebiet der EVB Netze GmbH die Technischen Hinweise Gas (THW Gas) im Sinne von Technischen Anschlussbedingungen nach § 20 NDAV.
Weiterführende Fachinformationen finden Sie beim DVGW.
Technische Mindestanforderungen
Anlagen zu den Technischen Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen Gas
Anlage zu den Technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Gas
Datenschutz-Hinweise
Netzanschlussverfahren
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung
Ergänzende Bedingungen zur NDAV
Kontaktdaten
Anschlusswesen
EVB Netze GmbH
An der Feuerwache 4
99817 Eisenach
Telefon +49 3691 682-100
Telefax +49 3691 682-129
E-Mail anschlusswesen@evb-netze.de