Gleichbehandlung
Gemäß § 7a Absatz 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes (Gleichbehandlungprogramm) festzulegen.
Jährlich ist durch die Gleichbehandlungsbeauftragte ein Bericht über die getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres zu veröffentlichen:
Berichte aus Vorjahren stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.
STROM
Festlegung des Grundversorgers
Grundversorger ist jeweils das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Gemäß § 36 EnWG wurde ermittelt, dass die Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH über den 31.12.2024 hinaus weiterhin Grundversorger im gesamten Netzgebiet der EVB Netze GmbH ist. Dies wurde zum 01. Juli 2024 festgestellt und hat Gültigkeit bis zum 31.12.2027. Die nächste Feststellung erfolgt zum 01. Juli 2027.
Im Rahmen der Grundversorgung bietet die Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH die Belieferung mit Strom zu Allgemeinen Preisen. Diese gelten auch für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden aus dem Niederspannungsnetz.
GAS
Festlegung des Grundversorgers
Grundversorger ist jeweils das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Gemäß § 36 EnWG wurde ermittelt, dass die Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH über den 31.12.2024 hinaus weiterhin Grundversorger im gesamten Netzgebiet der EVB Netze GmbH ist. Dies wurde zum 01. Juli 2024 festgestellt und hat Gültigkeit bis zum 31.12.2027. Die nächste Feststellung erfolgt zum 01. Juli 2027.
Im Rahmen der Grundversorgung bietet die Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH die Belieferung mit Gas zu Allgemeinen Preisen. Diese gelten auch für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden aus dem Niederdrucknetz.