Netzdaten
Stromnetz
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
Ergänzende Bedingungen zur NAV
Datenschutz-Hinweise
Strom
Netzentgelte 2025
Entgelte für Messstellenbetrieb Strom 2025
Netzentgelte 2024
Netzentgelte 2023
Netzentgelte 2022
Netzengpässe
Hochlastenfenster
Netznutzungsvertrag (Entnahme) gültig ab 01.04.2022
Anlagen zum Netznutzungsvertrag (Entnahme) gültig ab 01.04.2022
Zertifikate für den EDIFACT Nachrichtenaustausch
Sonstiges
Zusätzliche Festlegung zur Netzungen / Verfahren zur Berechnung der Lastprofile bei Kleinkunden
Zuordnungsvereinbarung (keine Personenidentität zwischen Lieferanten/Netzverbraucher und Bilanzkreisverantwortlich)
Stromnetzkarte
Örtliche Verteilnetzbetreiber stellen darüber hinaus auf ihrer Internetseite eine Karte bereit, auf der schematisch erkennbar ist, welche Bereiche in einem Gemeindegebiet an das örtliche Stromnetz angeschlossen sind.

Stromkreislängen
Installierte Leistung der Umspannebenen
Entnommene Jahresarbeit
Anzahl der Entnahmestellen
Anzahl der Netzanschlüsse pro Umspannebene
Versorgungsgebiet nach Einwohnern
Versorgte Fläche und Geographische Fläche
Anzahl der Entnahmestellen Leistungsmessung
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Ansprechpartner im Unternehmen für Netzzugangsfragen
Netz- und Energiestrukturdaten
Lastverlauf aller Entnahmen pro Spannungsebene
Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden
Summenlast der Fahrplanprognose
Bezug aus der vorgel. Netzebene
Einspeisungen pro Spannungsebene
Anzahl iMsys bei Netzanschlüssen
Anzahl iMsys bei Entnahmestellen
Summe der Netzverluste
Höhe der Durchschnittsverluste
Engpassmanagement
Preis für Mehr-/Minderabrechnung bei SLP-Kunden
Die Preise für die Mehr-/Mindermengenabrechnung können Sie für Strom beim BDEW über den Link finden:
Die Sperrzeiten gelten für elektrische Heizungsanlagen (z.B. Nachtspeicherheizungen, unterbrechbare Wärmepumpen) sowie für die Aufladung von Elektromobilen.
Wärmepumpen:
Mo. – Fr.: 11:00 – 13:00 Uhr und 17:00 – 19:00 Uhr
Messstellen
Gasnetz
Anschluss von Gewerbe- und Industrieanlagen
Anlagen auf Werksgeländen
Für den Anschluss von Gewerbe- bzw. Industrieanlagen sind weitere Hinweise zu beachten. Die Planung und der Bau einer Anlage darf nur durch ein eingetragenes/zertifiziertes Fachunternehmen erfolgen.
Orientierung für die Auswahl:
- Leitungsanlagen können, unabhängig von der Belastung und der Druckstufe, von jedem Fachunternehmen (Vertragsinstallateur oder Anlagenbauer mit Zertifizierung nach DVGW GW 301/G 493-1) gebaut werden, wenn die notwendigen Qualifikationen vorliegen. Dazu gehören unter anderem entsprechende Schweißerqualifikationen und Kenntnisse in den einschlägigen DVGW Arbeitsblättern (z. B. DVGW G 459, G 465, G 466, G 472, G 469, G 600, G 614).
- Mess- und Regelanlagen, die in den Geltungsbereich des DVGW G 459/2 (MOP <5 bar Nennleistung <200 Nm³) fallen, dürfen in der Regel vom Installateur erstellt werden. Für alle anderen Mess- und Regelanlagen muss der Anlagenerrichter eine Zertifizierung nach DVGW G 493-1 besitzen.
Wichtig vor der Inbetriebnahme einer Anlage auf Werksgeländen:
Anlagenerrichter und Anlagenbetreiber sind verpflichtet, die fachgerechte Ausführung sowie die sicherheitstechnische Einstellung der Gasanlage zu bescheinigen.
Weitere Informationen zum Thema Anlagen auf Werksgeländen finden Sie beim DVGW.
Technische Mindestanforderung
Anlagen zu den Technischen Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen Gas
Anlage zu den Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Gas
Datenschutz-Hinweise
Netzanschlussverfahren
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung
Ergänzende Bedingungen zur NDAV
Kontaktdaten
Anschlusswesen Gas
EVB Netze GmbH
An der Feuerwache 4
99817 Eisenach
Telefon 03691/682-100
Fax 03691 682-129
E-Mail anschlusswesen@evb-netze.de
Netzentgelte 2025
Entgelte für Messstellenbetrieb Gas 2025
Netzentgelte 2024
Netzentgelte 2023
Netzentgelte 2022
Ausgleichsleistungen
Erbringen von Ausgleichsleistungen (gemäß § 23 EnWG)
Das Erbringen von Ausgleichsleistungen gemäß § 23 EnWG obliegt nicht der EVB Netze GmbH, da diese Gesellschaft ein örtlicher Verteilnetzbetreiber ist.
Lieferantenrahmenvertrag
Anlagen zum Lieferantenrahmenvertrag
§19 Anlagen - Anlage 1 - Preisblätter für den Netzzugang
§19 Anlagen - Anlage 2 - Kontaktdatenblatt EVB Netze GmbH_Gas
§19 Anlagen - Anlage 3 - Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
§19 Anlagen - Anlage 5 - Standartlastprofilverfahren
§19 Anlagen - Anlage 6 -§18 NDAV
Zertifikate für den EDIFACT Nachrichtenaustausch
Gasnetzkarte

Abrechnungsbrennwert
Brennwerte für das Jahr 2025:
Monate/Brennwertgebiete | Eisenach | Hötzelsroda, Neukirchen, Stockhausen, Stregda | Madelungen, Neuenhof, Stedtfeld, Wartha |
---|---|---|---|
Januar | 11,512 | 11,514 | 11,514 |
Standardlastprofile
Mehr-/Mindermengen Preise
Die Ermittlung und Abrechnung der Mehr-/Mindermengen wird gemäß des Bilanzkreismanagement-Leitfadens und der aktuell gültigen Kooperationsvereinbarung Gas durchgeführt.
Für jede Marktlokation wird die Allokation dem Verbrauch pro Marktlokation im relevanten Mehr-/Mindermengenzeitraum gegenübergestellt.
Für die Ermittlung gilt:
Mehrmenge = Allokation > Verbrauch
Mindermenge = Allokation < Verbrauch
Die ermittelten Mehr-/Mindermengen werden vom Ausspeisenetzbetreiber sowohl gegenüber dem Transportkunden, als auch gegenüber dem Bilanzkreisnetzbetreiber (TRADING HUB EUROPE) im INVOIC-Format abgerechnet.
Die TRADING HUB EUROPE veröffentlicht bis spätestens zum 10. Werktag des Kalkulationsmonats den Mehr-/Mindermengenpreis. Dabei wird auch gekennzeichnet, für welchen Anwendungsmonat der Preis zu verwenden ist. Der Anwendungsmonat ist der Monat, in dem der Mehr-/ Mindermengenzeitraum endet.
Die aktuellen Preise für die Mehr-/Mindermengen SLP Gas können Sie bei der TRADING HUB EUROPE über den nachfolgenden Link abrufen:
https://www.tradinghub.eu/de-de/Ver%C3%B6ffentlichungen/Preise/Mehr-Mindermengenpreise
Gasleitungsnetz
Verteilnetzkarte
Kontaktdaten
Anschlusswesen
EVB Netze GmbH
An der Feuerwache 4
99817 Eisenach
Telefon 03691/682-100
Fax 03691 682-129
E-Mail anschlusswesen@evb-netze.de