Netzdaten
Stromnetz
Netzzugang/Entgelte
Strom
Netzentgelte 2024
- Netznutzungsentgelte für Stromspeicher mit registrierender Lastgangmessung
- Preise lt. Gesetz oder Verordnung - Strom
- Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestellen mit 1/4-h-Leistungsmessung
- Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestellen mit 1/4-h-Leistungsmessung
- Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestellen ohne 1/4-h-Leistungsmessung
- Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV
- Entgelte Strom für Netzreservekapazität bei Ausfall von Erzeugungsanlagen
- Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestellen mit 1/4-h-Leistungsmessung. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG (mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024)
- Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestellen ohne 1/4-h-Leistungsmessung. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG (mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024)
- Sonderformen der Netznutzung. § 19 Abs. 3 StromNEV Ind. Netzentgelt bei singulär genutzten Betriebsmitteln
- Entgelte für Messstellenbetrieb Strom
Netzentgelte 2023
- Netznutzungsentgelte für Stromspeicher mit registrierender Lastgangmessung
- Preise lt. Gesetz oder Verordnung - Strom
- Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestellen mit -h-Leistungsmessung
- Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestellen mit -h-Leistungsmessung
- Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestellen ohne -h-Leistungsmessung
- Entgelte Strom für Netzreservekapazität bei Ausfall von Erzeugungsanlagen
- Sonderformen der Netznutzung. § 19 Abs. 3 StromNEV Ind. Netzentgelt bei singulär genutzten Betriebsmitteln
- Entgelte für Messstellenbetrieb Strom
- Preisblatt Messstellenbetrieb Strom für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMS) 2022-2024
Netzentgelte 2022
- Blindstromlieferung 2022
- Preise lt. Gesetz oder Verordnung - Strom
- Jahresleistung Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestellen mit -h-Leistungsmessung
- Monatsleistung Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestellen mit -h-Leistungsmessung
- Netznutzungsentgelte Strom für Entnahmestelle ohne Leistungsmessung
- Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte
- Entgelte Strom für Netzreservekapazität bei Ausfall von Erzeugungsanlagen
- Entgelte für Messstellenbetrieb Strom
- Sonderformen der Netznutzung. § 19 Abs. 3 StromNEV Ind. Netzentgelt bei singulär genutzten Betriebsmitteln
- Preisblatt Messstellenbetrieb Strom für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMS) 2020-2022
- Preisblatt Messstellenbetrieb Strom für Zusatzleistungen 2020-2022
Netzengpässe
Hochlastzeitfenster
Vertäge und Verfahren
Netznutzungsvertrag (Entnahme) gültig ab 01.04.2022
Sonstiges
Netzstrukturdaten
Stromnetzkarte
Örtliche Verteilnetzbetreiber stellen darüber hinaus auf ihrer Internetseite eine Karte bereit, auf der schematisch erkennbar ist, welche Bereiche in einem Gemeindegebiet an das örtliche Stromnetz angeschlossen sind.
Stromkreislängen
Installierte Leistung der Umspannebenen
Entnommene Jahresarbeit
Anzahl der Entnahmestellen
Anzahl der Netzanschlüsse pro Umspannebene
Versorgungsgebiet nach Einwohnern
Versorgte Fläche und Geographische Fläche
Anzahl der Entnahmestellen Leistungsmessung
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Ansprechpartner im Unternehmen für Netzzugangsfragen
Netz- und Energiestrukturdaten
Lastverlauf aller Entnahmen pro Spannungsebene
Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden
Summenlast der Fahrplanprognose
Bezug aus der vorgel. Netzebene
Einspeisungen pro Spannungsebene
Anzahl iMsys bei Netzanschlüssen
Anzahl iMsys bei Entnahmestellen
Netzverluste
Summe der Netzverluste
Höhe der Durchschnittsverluste
Engpassmanagement
Differenzmenge
Preis für Mehr-/Minderabrechnung bei SLP-Kunden
Die Preise für die Mehr-/Mindermengenabrechnung können Sie für Strom beim BDEW auf dem Link
http://www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_Mehr-Mindermengen-Abrechnung
Sperrzeiten
Die Sperrzeiten gelten für elektrische Heizungsanlagen (z.B. Nachtspeicherheizungen, unterbrechbare Wärmepumpen) sowie für die Aufladung von Elektromobilen.
Wärmepumpen:
Mo -Fr: 11:00 - 13:00 Uhr und 17:00 - 19:00 Uhr
Messstellen
Messstellenbetrieb Strom für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
- Preisblatt für den Messstellenbetrieb Strom für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMS) Standardleistungen gem. Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
- Preisblatt für den Messstellenbetrieb Strom für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMS) Zusatzleistungen gem. Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Gasnetz
Netzanschluss
Anschluss von Gewerbe- und Industrieanlagen
Anlagen auf Werksgeländen
Für den Anschluss von Gewerbe- bzw. Industrieanlagen sind weitere Hinweise zu beachten. Die Planung und der Bau einer Anlage darf nur durch ein eingetragenes/zertifiziertes Fachunternehmen erfolgen.
Orientierung für die Auswahl:
- Leitungsanlagen können, unabhängig von der Belastung und der Druckstufe, von jedem Fachunternehmen (Vertragsinstallateur oder Anlagenbauer mit Zertifizierung nach DVGW GW 301/G 493-1) gebaut werden, wenn die notwendigen Qualifikationen vorliegen. Dazu gehören unter anderem entsprechende Schweißerqualifikationen und Kenntnisse in den einschlägigen DVGW Arbeitsblättern (z. B. DVGW G 459, G 465, G 466, G 472, G 469, G 600, G 614).
- Mess- und Regelanlagen, die in den Geltungsbereich des DVGW G 459/2 (MOP <5 bar Nennleistung <200 Nm³) fallen, dürfen in der Regel vom Installateur erstellt werden. Für alle anderen Mess- und Regelanlagen muss der Anlagenerrichter eine Zertifizierung nach DVGW G 493-1 besitzen.
Wichtig vor der Inbetriebnahme einer Anlage auf Werksgeländen: Anlagenerrichter und Anlagenbetreiber sind verpflichtet, die fachgerechte Ausführung sowie die sicherheitstechnische Einstellung der Gasanlage zu bescheinigen.
Weitere Informationen zum Thema Anlagen auf Werksgeländen finden Sie beim DVGW.
Technische Mindestanforderungen
Anlagen zu den Technischen Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen Gas
- Bedingungen für die Erstellung und Unterhaltung von Gashausanschlüssen
- Grabenprofil Tiefbau durch Kunde
- Schutzrohr für nicht unterkellerte Hauseinführungen
- Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen
Anlage zu den Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Gas
Datenschutz-Hinweise
Netzanschlussverfahren
- Anfrage zum Netzanschluss
- Anmeldung zum Netzanschluss/Inbetriebsetzungsauftrag Gasinstallation
- Technische Hinweise Gas
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung
Ergänzende Bedingungen zur NDAV
- Ergänzende Bedingungen zur NDAV Preisblatt (ab 01.04.2024)
- Ergänzende Bedingungen zur NDAV Preisblatt (01.10.2022 bis 31.03.2024)
- Ergänzende Bedingungen zur NDAV Preisblatt (13.06.2022 bis 30.09.2022)
- Ergänzende Bedingungen zur NDAV Preisblatt (01.01.2021)
- Ergänzende Bedingungen zur NDAV Preisblatt (01.07.2020)
Kontaktdaten
Anschlusswesen Gas
EVB Netze GmbH
An der Feuerwache 4
99817 Eisenach
Telefon 03691 682-100
Fax 03691 682-129
E-Mail anschlusswesen@evb-netze.de
Netzzugang / Entgelte
Netzentgelte 2024
- Berechnungsbeispiel_2024
- Netznutzungsentgelte Gas für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (inkl. Kostenblock Wälzung aus vorgelagertem Netz)
- Netznutzungsentgelte Gas für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung (inkl. Kostenblock Wälzung aus vorgelagertem Netz)
- Messpreise für Gas Messstellenbetrieb und Messung
Netzentgelte 2023
- Berechnungsbeispiel_2023
- Netznutzungsentgelte Gas für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (inkl. Kostenblock Wälzung aus vorgelagertem Netz)
- Netznutzungsentgelte Gas für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung (inkl. Kostenblock Wälzung aus vorgelagertem Netz)
- Messpreise für Gas Messstellenbetrieb und Messung
Netzentgelte 2022
- Netznutzungsentgelte Gas für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (inkl. Kostenblock Wälzung aus vorgelagertem Netz)
- Entgelt zur Vermeidung eines Direktleitungsbaus nach §20(2) GasNEV
- Netznutzungsentgelte Gas für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung (inkl. Kostenblock Wälzung aus vorgelagertem Netz)
- Messpreise für Gas Messstellenbetrieb und Messung Zählertyp
- Berechnungsbeispiel für Kunden mit Leistungsmessung und für Kunden ohne Leistungsmessung
Ausgleichsleistungen
Erbringen von Ausgleichsleistungen (gemäß § 23 EnWG)
Das Erbringen von Ausgleichsleistungen gemäß § 23 EnWG obliegt nicht der EVB Netze GmbH, da diese Gesellschaft ein örtlicher Verteilnetzbetreiber ist.
Verträge und Verfahren
Lieferantenrahmenvertrag
Anlagen zum Lieferantenrahmenvertrag KoV XII und zum Lieferantenrahmenvertrag KoV XIII
- §19 Anlagen - Anlage 1 - Preisblätter für den Netzzugang
- §19 Anlagen - Anlage 2 - Kontaktdatenblatt EVB Netze GmbH_Gas
- §19 Anlagen - Anlage 3 - Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
- §19 Anlagen - Anlage 4 - Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur NDAV - Gültig ab 01.04.2024
- §19 Anlagen - Anlage 5 - Standardlastprofilverfahren
- §19 Anlagen - Anlage 6 - § 18 NDAV
- §19 Anlagen - Anlage 7 - Begriffsbestimmungen
- Datenschutz-Hinweise
Netzbeschreibung
Gasnetzkarte
Abrechnungsbrennwert
Brennwerte für das Jahr 2024:
Monate/Brennwertgebiete | Eisenach |
Hötzelsroda, Neukirchen, |
Madelungen, Neuenhof, Stedtfeld, Wartha |
---|---|---|---|
Januar | 11,518 | 11,523 | 11,524 |
Februar | 11,530 | 11,540 | 11,539 |
März | 11,520 | 11,518 | 11,517 |
Standardlastprofile
Mehr-/Mindermengen Preise
Die Ermittlung und Abrechnung der Mehr-/Mindermengen wird gemäß des Bilanzkreismanagement-Leitfadens und der aktuell gültigen Kooperationsvereinbarung Gas durchgeführt.
Für jede Marktlokation wird die Allokation dem Verbrauch pro Marktlokation im relevanten Mehr-/Mindermengenzeitraum gegenübergestellt.
Für die Ermittlung gilt:
Mehrmenge = Allokation > Verbrauch
Mindermenge = Allokation < Verbrauch
Die ermittelten Mehr-/Mindermengen werden vom Ausspeisenetzbetreiber sowohl gegenüber dem Transportkunden, als auch gegenüber dem Bilanzkreisnetzbetreiber (TRADING HUB EUROPE) im INVOIC-Format abgerechnet.
Die TRADING HUB EUROPE veröffentlicht bis spätestens zum 10. Werktag des Kalkulationsmonats den Mehr-/Mindermengenpreis. Dabei wird auch gekennzeichnet, für welchen Anwendungsmonat der Preis zu verwenden ist. Der Anwendungsmonat ist der Monat, in dem der Mehr-/ Mindermengenzeitraum endet.
Die aktuellen Preise für die Mehr-/Mindermengen SLP Gas können Sie bei der TRADING HUB EUROPE über den nachfolgenden Link abrufen:
https://www.tradinghub.eu/de-de/Ver%C3%B6ffentlichungen/Preise/Mehr-Mindermengenpreise.